ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER NEVER STOP PLAYING VERWALTUNGS GMBH ZUR NUTZUNG DER WASSERSPORTANLAGE
GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse im Rahmen der Nutzung der Supieria Anlage, zwischen der Never Stop Playing GmbH (nachfolgend Betreiber genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt), sofern keine gesonderten Individualvereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, sofern wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt haben.
BENUTZUNG DES SUPIERIA WAKE- & WASSERPARK UND HAFTUNG DES KUNDEN
- Unsere Sicherheitsbestimmungen, die Hausordnung sowie die Corona-Regelungen sind für alle Kunden und Gäste der Anlage verbindlich.
- Die Benutzung der Anlage inkl. aller Features (Schanzen, Slider etc.) sowie die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
- Der Organisator von Gruppenreisen verpflichtet sich, alle Gruppenteilnehmer über die Inhalte der AGB, geltenden Sicherheitsbestimmungen und Hausordnung zu unterrichten.
- Veranstaltungen im Outdoor-Bereich beinhalten unvermeidbare Risiken. Von jedem Kunden wird daher Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Die Nutzung der Anlage ist nur für Kunden gestattet, welche über die notwendigen körperlichen Voraussetzungen verfügen. Die Nutzung der Anlage ist Nichtschwimmern nicht gestattet. Ebenso für Kunden mit Herz- und Kreislaufbeschwerden, schwerwiegenden orthopädischen Problemen oder die Schwimmfähigkeit beeinträchtigenden Erkrankungen. Die Nutzung von Schwimmwesten wird empfohlen.
- Kunden, die an einer ansteckenden Krankheit leiden, welche nach § 6 IfSG meldepflichtig ist, ist der Zutritt zur Anlage untersagt. Im Zweifelsfall kann ein ärztliches Attest / eine ärztliche Bescheinigung gefordert werden.
- Der Betreiber ist berechtigt, offensichtlich unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehende Kunden von der Nutzung der Anlage auszuschließen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die jeweils auch abrufbaren und an der Anlage ausgehängten Sicherheitsbestimmungen, Hausordnung und Corona-Regeln zu beachten und sich an die Anweisungen des Betriebspersonals zu halten.
- Bei Verstößen gegen die Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen kann das Ticket eingezogen, der Kunde temporär oder dauerhaft von der Nutzung der Anlage ausgeschlossen oder auch vom Gelände verwiesen werden. Vorstehende Maßnahmen begründen keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder Verlängerung der Gültigkeit des Tickets.
- Die Nutzung der Wasserskianlage ist Kinder erst ab dem vollendete 6 Lebensjahr, bis zum vollendeten 14 Lebensjahr nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet. Die Nutzung des Wasserparks ist Kindern bis zum vollendeten 6 Lebensjahr nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
- Bei minderjährigen Kunden bedarf die Benutzung der Anlagen der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Der gesetzliche Vertreter versichert, dass der minderjährige Kunde über die zur Nutzung der Anlagen erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen verfügt.
- Die Features im Wasser dürfen aufgrund erhöhter Verletzungsgefahr nur mit Schwimm- bzw. Prallschutzweste und Helm befahren werden.
- Das Befahren der Features mit gemieteten Wakeboards (Ausnahme Pro Wakeboard), Wasserski und Kneeboards ist strengstens untersagt und führt zum Entzug des Tickets.
- Bei Sturz oder vorübergehendem oder dauerhaften Stillstand der Liftanlage hat der Fahrer unverzüglich die Fahrbahn zu räumen und das Wasser auf kürzestem Weg über die Stege zu verlassen.
- Wasserstarts sind untersagt.
- Gestürzte Sportler sind weiträumig zu umfahren.
- Die umlaufenden Stege sind zügig zu verlassen. Ein Verweilen auf den Stegen ist nicht zulässig. Ein Springen von den Stegen, Plattformen, Brücken oder Anlagenteilen ins Wasser ist untersagt, ebenso das Baden in nicht dafür ausgewiesenen Bereichen.
- Stege und Plattformen dürfen nur von aktiven Sportlern betreten werden.
Sorgfaltspflichten und Haftung des Kunden
- Der Kunde hat bei der Benutzung der Anlage den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Auf andere Kunden/ Sportler ist zu achten und Rücksicht zu nehmen.
- Der Kunde haftet für schuldhaft verursachte Schäden an der Anlage und dem Verleihmaterial.
- Leihmaterial ist bei Übernahme zu überprüfen; Beanstandungen und Mängel am Leihmaterial sind dem Betreiber vor der ersten Nutzung, verursachte Schäden unverzüglich anzuzeigen.
HAFTUNG DES BETREIBERS
- Der Betreiber haftet gegenüber Kunden, welche Verbraucher sind, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Betreiber haftet jedoch uneingeschränkt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder der Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Eine darüberhinausgehende Haftung des Betreibers ist ausgeschlossen.
- Gegenüber einem Unternehmer als Kunden gelten für die Haftung des Betreibers die im vorstehenden Absatz beschriebenen Einschränkungen. Er haftet jedoch bei der Verletzung von Kardinalpflichten nur auf den typischerweise bei Geschäften der hier betroffenen Art entstehenden und voraussehbaren Schäden. In allen anderen Fällen kann der Kunde, der Unternehmer ist, keinerlei Ansprüche gegenüber dem Betreiber geltend machen.
- Der Betreiber haftet nicht für Leistungen, die der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung seinen Teilnehmern vermittelt. Diesbezügliche Ansprüche der Teilnehmer beschränken sich insofern auf das Rechtsverhältnis zum jeweiligen Veranstalter (Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung). Die in diesem Absatz genannten Haftungsbeschränkungen des Betreibers gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder der Verletzung von Kardinalpflichten.
- Vorstehende Haftungsbeschränkungen gilt auf für Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
LEISTUNGEN und Preise des Betreibers
- Der Umfang der Leistung sowie die Preise des Betreibers ergibt sich sowohl aus der im Kassenbereich deutlich sichtbar ausgelegten oder unter www.supieria.de einsehbaren Leistungsbeschreibung.
- Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Betreiber.
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Käuflich erworbene Gutscheine sind nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches ab Ausstellungsdatum drei Kalenderjahre gültig. Ein Umtausch in Bargeld ist ausgeschlossen.
- Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zu einer Preisminderung, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Betreiber oder dessen Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, insoweit der Betreiber nicht zwingend nach dem Gesetz haftet oder etwas anderes vereinbart ist.
- Ist der Betreiber zur Leistungserbringung durch einen technischen Ausfall außerstande, so hat er das Recht, diese Leistung durch gleichwertige Leistungen an einem anderen Termin zu ersetzen, wenn die unter Berücksichtigung der Interessen des Betreibers für den Kunden zumutbar ist. Das gleiche gilt bei eingeschränktem oder eingestellten Betrieb aufgrund nicht vom Betreiber beeinflussbarer Umstände, so insbesondere in Fällen höherer Gewalt, aufgrund Schlechtwetter oder Wasserständen, aufgrund welcher ein sicherer Betrieb nicht mehr gewährleistet ist.
GESCHWINDIGKEIT DER ANLAGE IM ÖFFENTLICHEN BETRIEB
Der Betreiber legt die Geschwindigkeit im öffentlichen Betrieb im eigenen Ermessen und unter Wahrung der Betriebssicherheit fest. Ansprüche der Kunden auf eine andere, als die vom Betreiber festgelegte Betriebsgeschwindigkeit bestehen nicht.
ÖFFNUNGSZEITEN
- Der Wasserpark ist jährlich im Zeitraum vom 01.04. bis zum 31.10. geöffnet.
- Die konkreten Öffnungszeiten des Wasserparks sind auf der Internetseite und in den aktuellen Aushängen zu entnehmen.
- Bei einer geringen Auslastung (unter 3 Zeit-Ticketfahrer oder 5 Jahresticketfahrer) behält sich der Betreiber vor, die Anlage nicht in Betrieb zu nehmen oder den Betrieb der Anlage einzustellen oder zu unterbrechen.
- Aus betriebsbedingten Gründen oder in Fällen von höherer Gewalt, so insbesondere bei Schlechtwetter, einen sicheren Betrieb nicht gewährleistende Wasserstände, etc. kann der Betrieb des Wasserparks oder Teile des Wasserparks von der Betriebsleitung eingeschränkt, eingestellt oder der Saisonstart bzw. Saisonende geändert werden.
BUCHUNGEN / VERTRAGSSCHLUSS
- Mit der Buchung, ob schriftlich, fernmündlich, per Telefax, E-Mail, vor Ort am Empfangsschalter oder auf der Buchungsplattform, gibt der Kunde nur ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme des Angebotes durch den Betreiber in Form einer Buchungsbestätigung in Textform zustande.
- Sämtliche Tickets sind nicht übertragbar. Der Missbrauch führt zur Anzeige.
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf Nutzung der Anlage für eine festgelegte Anzahl von Fahrten.
- Die Tickets berechtigen nur zur Benutzung der für den öffentlichen Betrieb freigegebenen Anlagen.
- Beim Erwerb von ermäßigten Karten ist ein Lichtbildausweis bei Bezahlung vorzulegen. Ohne gültigen Lichtbildausweis kann keine ermäßigte Karte erworben werden.
- Die Tickets werden in Form eines Armbandes mit RFID-Chip ausgegeben, auf welchem die gebuchten Leistungen gespeichert sind.
- Bei Ausgabe der Stunden-, Tages-, Wochen-, Jahres- und ermäßigten Karten wird ein Foto zu Identifizierung des Kunden aufgenommen und mit dem personalisierten RFID-Chip verknüpft. Ohne die Hinterlegung eines Fotos werden vorbenannte Tickets nicht ausgegeben.
- Die gebuchten Tickets berechtigen zur Nutzung der Anlage nur während des öffentlichen Betriebes und damit nicht während Bahnreservierungen, Kursen, Privat-Trainings, etc..
- Ist die Anlage aufgrund von Witterungseinflüssen, des Wasserstandes oder sonstiger, nicht vom Betreiber zu vertretender Umstände und höherer Gewalt nicht oder nur eingeschränkt nutzbar, begründet dies keine Ansprüche auf Minderung, Rückerstattung oder Verlängerung der Gültigkeit der Karten.
Stunden-, Tages- und Wochenkarten
- Bei Stundenkarten beginnt die Laufzeit mit der erstmaligen Erfassung des RFID-Chips auf der Startplattform und endet mit dem Ablauf der jeweils gebuchten Zeit.
- Tageskarten berechtigen an dem gebuchten Tag während der Öffnungszeiten zur Nutzung der Anlage.
- Wochenkarten berechtigen am Tag der ersten Nutzung und für die für darauffolgenden 6 Kalendertage während der Öffnungszeiten zur Nutzung der Anlage.
JAHRESKARTEN
- Jahreskarten gelten vom Kauftag an 366 Tage und sind nicht übertragbar.
- Eine Rückgabe des Jahrestickets gegen Erstattung des Preises ist bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist durch ärztliches Attest nach, dass ihm für die Dauer der Restlaufzeit der Jahreskarte aufgrund von Krankheit die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung unmöglich ist. In dem Fall wird der Preis der Jahreskarte zeitanteilig für die Restlaufzeit erstattet.
- Jahreskarteninhaber haben keine besonderen Rechte.
VERLEIHMATERIAL
- Die Leihmaterial ist sorgfältig zu behandeln.
- Der Kunde hat bei Übernahme das Leihmaterial auf Schäden/ Mängel zu prüfen und diese anzuzeigen.
- Der Kunde haftet bei verschuldeter Beschädigung oder Verlust des Leihmaterials dem Betreiber gegenüber auf Schadenersatz.
Leihmaterial steht dem Kunden nur während der aktiven Nutzung der Anlage zur Verfügung und ist deshalb unmittelbar nach Beendigung der Nutzung zurückzugeben.
- Im Falle der verspäteten Rückgabe des Leihmaterials, d.h. nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Nutzungsdauer kann der Betreiber eine weitere Nutzungsentschädigung erheben, welche nach der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Preisstaffelung für eine reguläre Miete berechnet wird.
Gruppenmiete Full-Size-Cable / 2.0 - System-Anlage
- Bei Buchung der Liftanlage zur alleinigen Nutzung im Rahmen einer Gruppenmiete kann der Betreiber vom dem Vertrag ohne Mahnung zurücktreten, wenn die vereinbarte Anzahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist bei dem Betreiber eingegangen ist.
- Vor Beginn einer Gruppenmiete kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, verliert der Betreiber den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Bis zu 14 Tage vor Mietbeginn ist eine kostenlose Stornierung möglich, danach kann der Betreiber jedoch eine angemessene Entschädigung in Höhe der nachstehenden Entschädigungspauschalen verlangen:
Rücktrittserklärung bis 12 Tage vor Mietbeginn 20 %
Rücktrittserklärung bis 9 Tage vor Mietbeginn 40 %
Rücktrittserklärung bis 7 Tage vor Mietbeginn 60 %
Rücktrittserklärung bis 3 Tage vor Mietbeginn 80 % und
Rücktrittserklärung ab dem 1 Tag vor Mietbeginn 90 %
des Gesamtpreises. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Betreiber kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Betriebsvorbehalt
Der Betreiber kann den Betrieb der Anlage einschränken oder einstellen, wenn eine sichere Durchführung oder vereinbarten Leistung nicht mehr gewährleistet ist (Witterungsverhältnisse, Defekte etc.). Betriebliche oder organisatorisch bedingte Ausfälle werden durch Zeitgutschriften für die Ausfallzeit ausgeglichen.
DATENSCHUTZ / URHEBERRECHTE
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin vom Betreiber zur Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzes nicht an Dritte weitergegeben. Den Kunden wird das Anfertigen von Film – und Fotomaterial auf dem Anlagengelände nur zu privaten Zwecken gestattet. Eine gewerbliche Nutzung oder Vervielfältigung kann lediglich mit schriftlicher Zustimmung des Betreibers erfolgen. Weitere Datenschutzbestimmungen können auf www.supieria.de/datenschutz nachgelesen werden.
HAUSORDNUNG FÜR DEN WAKE-UND WASSERPARK
Die allgemeine Hausordnung ist für alle Mitarbeiter, Kunden oder Teilnehmer eines Kundens sowie Dienstleister verpflichtend gültig. Aufgrund der aktuellen epidemischen Lage hat der Betreiber ebenfalls allgemeingültige Corona-Regeln eingeführt, welche über der Hausordnung stehen. Diese werden stetig angepasst und im Empfangsbereich des Wake- und Wasserparks ausgehängt.
Hausordnung:
- Mit Betreten des Geländes erkennt jeder Besucher, insbesondere gleichermaßen Kinder und begleitende Erwachsene, die Hausordnung verbindlich an. Ebenso erkennt der Besucher alle sonstige zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnung an.
- Das Bad und seine Einrichtungen dürfen nur für die dafür bestimmten Zwecken genutzt werden. Den Anordnungen und Anweisungen des Personals zur Aufrechterhaltung der Ruhe, Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung ist Folge zu leisten.
- Die Mitarbeiter des Betreibers sind befugt, gegenüber jeglichen Kunden und Gästen das Hausrecht auszuüben. Bei Verstoß gegen die Hausordnung oder anderen erlassenen Ordnungen des Wasserparks, kann der Besucher vorübergehend oder dauerhaft des Geländes verwiesen werden.
- Offenes Feuer und Camping sind untersagt. Grillen ist nur auf den dafür ausgewiesenen Plätzen im IGA Park erlaubt.
- Das Abstellen von Fahrrädern, Mopeds, Motorrädern und Autos ist nur auf den ausgewiesenen Parkflächen gestattet.
- Kinder bis 14 Jahren sind nur in Begleitung von Personen über 18 Jahren zugelassen, denen die Verantwortung für das Verhalten der Kinder unterliegt.
Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder erwachsenen Begleitpersonen.
- Für Vereins-, Schul- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Gruppen- oder Übungsleiter bzw. Lehrer für die Beachtung der Benutzungs- und Hausordnung zuständig.
- Für Erste-Hilfe sprechen Sie bitte die Mitarbeiter an.
Jegliches Waschen (Körperpflege, waschen von Kleidung, etc.) in der Warnow ist strikt untersagt.
- Wir weisen darauf hin, dass das Gelände videoüberwacht wird.
- Das Gelände ist eine halbe Stunde nach Einstellung des Seilbahnbetriebes zu verlassen.
- Im Winter ist das Betreten der Eisfläche ausdrücklich untersagt.
Mit dem Betreten der Pier oder des schwimmenden Zuganges unterwirft sich der Besucher dieser Benutzungs- und Hausordnung sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen.
Corona Regeln:
- Abstand halten.
Auf dem gesamten Gelände ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Bei der wasserseitigen Nutzung (auf der Startplattform oder den Umlaufstegen) gilt ein Mindestabstand von 3 Metern.
- Hände desinfizieren.
An neuralgischen Punkten im Nass- und Trockenbereich sind gut sichtbare Desinfektionsspender aufgestellt, sodass eine stetige Händedesinfektion gewährleistet werden kann.
Das Verleihmaterial wird regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
In die Armbeuge niesen, um andere zu schützen,
Masken in gekennzeichneten Bereichen tragen. Beim Sport auf dem Wasser muss keine Maske getragen werden. Außerhalb des Wassers besteht in den gekennzeichneten Bereichen eine Maskenpflicht.
Duschen und Umkleiden sind vorerst nicht geöffnet.
Die Nutzung der Anlage ist derzeit nur zur Ausübung von Individualsport zulässig. Es ist deshalb nur aktiven Nutzern der Aufenthalt auf dem Gelände gestattet.
Das Gelände der Anlage ist unmittelbar nach Beendigung der sportlichen Betätigung zu verlassen.
Zur Gewährleistung einer Kontaktnachverfolgung haben sich Nutzer über die Luca-App einzuchecken.